Aktuelles:
Beauftragung
Seit 2021 bin ich - zusammen mit Pastorin i.R. Gudrun Bielitz-Wulff - Beauftragter für Meldungen und Beratung von Personen, die in den sog. Hauptbereichen der Nordkirche Grenzüberschreitungen oder Übergriffigkeiten bis hin zu Missbrauch oder gar sexualisierter Gewalt erlitten oder davon erfahren haben.
Kirchliches Handeln geschieht fast immer "in Beziehung" mit anderen Menschen. Gegenseitige Achtung und grundsätzliches Vertrauen sind dafür unabdingbar.
Was aber ist zu tun, wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Menschen direkt oder indirekt sexualisierte Gewalt oder grenzverletzendes Verhalten durch PastorInnen, Mitarbeitende oder Ehrenamtliche in kirchlichen Kontexten erleben oder davon erfahren? Dann wenden Sie sich bitte an die sog. Meldebeauftragten, die es für alle Bereiche der Nordkirche gibt.
Gudrun Bielitz-Wulff und ich haben diese Beauftragung für die Hauptbereiche der Nordkirche (https://www.nordkirche.de/ueber-uns/hauptbereiche) übernommen. Wir sind per Rufumleitung über die Telefonnummer 0431 55779 555 zu erreichen.
Außerdem haben Sie Möglichkeit, sich anonym an die UNA zu wenden - die Unabhängige Ansprechstelle, durch die Sie sich unter 0800-022099 kostenfrei beraten lassen können (montags 9-11 Uhr, mittwochs 15-17 Uhr; eMail: una@wendepunkt-ev.de oder via http://www.wendepunkt-ev.de/UNA).
Die Arbeitsweise der Meldebeauftragten
Die Meldebeauftragten sind fachlich ausgebildet und agieren weisungsunabhängig im Rahmen ihres Auftrages. Sie kennen die Dynamiken, die bei Betroffenen oder auch bei Personen entstehen, die sexualisierte Gewalt oder missbräuchliches Verhalten bei Dritten erlebt oder wahrgenommen haben. In absoluter Vertraulichkeit können sie - auch anonym - vorab mit den Meldenden über die akute Lage sprechen und mit ihnen darüber beraten, was nächste Schritte sein könnten.
Die Meldebeauftragten haben keine seelsorgliche Aufgabe, sondern vermitteln eine Meldung - nach den Maßgaben der meldenden Person - an die zuständige Leitungsstelle weiter. Bevor es ggf. zu einem sogenannten "Geordneten Verfahren zur Aufklärung" kommt, werden alle Aspekte mit den verantwortlichen Leitungspersonen im fachlichen Austausch unter Einbeziehung externer ExpertInnen erörtert. Erst dann wird eine fallbezogene Intervention veranlasst.